Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sunset Seebestattungen Ostsee GBR

§1 Die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR übernimmt Urnen zur stillen Seebestattung und setzt diese nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften in den vorgeschriebenen Urnenbehältnissen in der Ostsee bei.

§2 Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

§3 Für zugelieferte Schmuck-Urnen übernimmt die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR
keinerlei Haftung. Das Bruchrisiko oder sonstige Schäden trägt der Zulieferer selbst.

§4 Die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR haftet im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR übernimmt keine Haftung bei Verlusten, Verspätungen und Unglücksfällen während der Beisetzungsfahrt oder sonstigen mittelbaren und unmittelbaren Schäden, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von der Sunset Seebestattungen Ostsee GBR aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung verursacht wurden.

Die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR haftet in dem vorgenannten Umfang auch für deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§5 Muss eine Beisetzungsausfahrt infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtes Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen abgesagt werden, so haftet die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR nicht. Die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR verpflichtet sich, die Beisetzungsausfahrt  so schnell wie möglich nachzuholen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht. Die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter und tritt ansonsten als Mittler auf.

§6 Zahlungen haben nach Rechnungstellung durch die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR ausschließlich nur an die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR zu erfolgen. Sonderabsprachen sind nicht möglich. Zahlungen an Dritte haben keine schuldbefreiende Wirkung.
Bei Verzug ist die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.A. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§7 Stornierung eines Auftrages ist möglich. Die Sunset Seebestattungen Ostsee GBR ist im Falle der Stornierung durch den Kunden berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Sie muss sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Stornierung an Aufwendungen eingespart hat oder durch die frei gewordenen Kapazitäten an anderer Stelle erwirtschaftet bzw. böswillig an Erwirtschaftung unterlässt. Es fällt mindestens eine Summe von 20 % der Vergütung an, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden auf Seiten der Sunset Seebestattungen Ostsee GBR geringer ist.

Stornierungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§8 Die Aufbewahrungszeit für die Arbeits- sowie der Beisetzungsdaten ist auf 12 Wochen nach der Beisetzung befristet. Außer bei den noch nicht abgeschlossenen Vorgängen - können keine Auskünfte mehr gegeben werden.

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden elektronisch verarbeitet. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

§9 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Sunset Seebestattungen Ostsee GBR, um Vertragsbestandteil zu werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, auch dieser AGB, bedürfen ebenfalls der Schriftform.

§10 Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Sierksdorf.

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